FAQ
Welche Terminarten gibt es und welche kann man online buchen?
Online Buchbar:
- Blutentnahme
- Neuvorstellung
- Wiedervorstellung
- Privatsprechstunde
- Erstgespräch Psychiatrie
- Offene Sprechstunde
Nicht online buchbar:
- TSS Termine
- HAFA Termine
Warum ist heute online kein Termin buchbar?
Jeweils zum ersten Arbeitstag eines Monats wird der online Terminkalender für den dritten Folgemonat zur Buchung freigegeben. Sollten online keine Termine zur Verfügung stehen, kann es sein, dass aktuell alle Termine in den folgenden Monaten vergeben sind.
Es lohnt sich in diesem Fall immer mal wieder nachzusehen, da durch Absagen Termine frei werden können. Zu Beginn des Monats ist die Chance auf einen online buchbaren Termin jedoch immer am größten.
In dringenden Fällen melden Sie sich telephonisch oder kommen Sie in die offene Sprechstunde.
Wer kann Termin Blutentnahme buchen?
Die Termine zur Blutentnahme sind ausschließlich für unsere Patien*innen vorgesehen, für die eine Blutentnahme ärztlich angeordnet wurde (z.B. mit einer speziellen Fragestellung, oder zu regelmäßigen Kontrollen). Nur dann können Sie über unsere Buchungsplattform einen Termin hierfür buchen.
Wer kann Termin Neuvorstellung buchen?
Neuvorstellungstermine kann man mit oder ohne Überweisung buchen. Wenn es sich um ein rein psychiatrisches Problem handeln (z.B. Depression oder ADHS) können Sie die Termine bei allen unseren Ärzt*innen buchen, wobei Frau Das nur psychiatrische Patient*innen behandelt. Bei Neurologischen Fragestellungen (z.B. Kopfschmerzen oder Nervenmessung) oder wenn Sie sich nicht sicher sind (z.B. Schwindel oder Schlafstörungen) buchen Sie bitte Termine bei Dr. Kurth oder PD Dr. Baier die neurologische und psychiatrische Probleme behandeln. Bitte beachten Sie, das Psychotherapie in unserer Praxis gar nicht angeboten wird.
Neuvorstellungstermine sind häufig online nicht verfügbar. Dies liegt daran, dass wir einen Großteil unserer Kapazitäten für neue Patient*innen vergeben, die von ihren Hausärzt*innen aufgrund der Dringlichkeit ihrer Erkrankung über TSS oder HAFA Überweisungen zu uns geschickt werden.
Warum sind heute keine Neuvorstellungstermine buchbar?
Wir sind verpflichtet – und sehen es auch als unsere Verpflichtung an – Patient*innen bei denen unsere hausärztlichen (HAFA) oder fachärztlichen (TSS) Kolleg*innen festgestellt haben, dass ein dringliches neurologisches oder psychiatrisches Problem besteht, zeitnah Termine anzubieten. Hierzu vergeben wir viele Termine für neue Patient*innen.
Dies und die Tatsache, dass Patient*innen oft ja auch weiterbehandelt werden müssen und Wiedervorstellungstermine benötigen führt dazu, dass die Terminkapazitäten für andere Neupatient*innen sehr knapp sind. Wir denken, dass es nicht sinnvoll ist, Termine in 4-6 Monaten zu vergeben, deshalb öffnen wir unseren Kalender immer am ersten Werktag des Monats für den Monat drei Monate später (2. Januar öffnet Kalendermonat April). Je nach Auslastung der Praxis sind diese Termine jedoch bereits kurz nach Öffnung des Kalenders vergeben.
Neuvorstellungstermine sind häufig online nicht verfügbar. Dies liegt daran, dass wir einen Großteil unserer Kapazitäten für neue Patient*innen vergeben, die von ihren Hausärzt*innen aufgrund der Dringlichkeit ihrer Erkrankung über TSS oder HAFA Überweisungen zu uns geschickt werden.
Jeweils zum ersten Arbeitstag eines Monats wird der online Terminkalender für den dritten Folgemonat zur Buchung freigegeben.
Wer kann Termin Wiedervorstellung buchen?
Termine zur Wiedervorstellung können nur von Patient*innen in Anspruch genommen werden, die in den vergangenen fünf Jahren bei uns waren. Bitte beachten Sie, dass Sie den Termin bei Ihrem bisherigen Hauptbehandler buchen. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen einen Behandlerrwechsel wünschen, müssen Sie hierfür eine Neurvorstellung vereinbaren.
Wer kann Termin Privatsprechstunde buchen (und warum können gesetzlich Versicherte das nicht)?
Wir legen großen Wert auf eine faire und ausgewogene Verteilung der verfügbaren Sprechstundenzeiten – entsprechend dem Anteil gesetzlich und privat versicherter Patient*innen in unserer Gesellschaft. Die gesetzlich versicherten Patient*innen machen den größten Teil unserer Patientenschaft aus und erhalten dementsprechend auch den weit überwiegenden Teil unserer Terminangebote.
Unsere Praxis hat sich entschieden, zu bestimmten Zeiten ausschließlich Privatpatient*innen zu behandeln. Diese Regelung ist notwendig, um den organisatorischen und zeitlichen Anforderungen, die mit der Abrechnung privatärztlicher Leistungen verbunden sind, gerecht zu werden.
Wir bitten um Verständnis, dass aus diesem Grund zu diesen Zeiten keine regulären Termine für gesetzlich Versicherte angeboten werden können.
Wer kann Termin Erstgespräch Psychiatrie buchen?
Erstgespräche Psychiatrie finden bei Frau Das statt. Frau Das ist Fachärztin für Psychiatrie und behandelt Patient*innen mit z.B. Depressionen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, Schizophrenie. Sollten Sie eine psychiatrische Anbindung suchen (z.B. weil Ihnen das vom ZIP, den Kieler Fenster oder einer vorbehandelnden Psychiater*in empfohlen wurde) können Sie diese Termine buchen. Wir bitten Sie, nach Möglichkeit Vorbefunde und -berichte mitzubringen. Bitte beachten Sie, das Frau Das keine Psychotherapie anbietet.
Was ist die offene Sprechstunde?
Die offene Sprechstunde ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sprechstundenzeit, in der gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen ohne vorherige Terminvereinbarung die Praxis aufsuchen können.
Diese Regelung wurde mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt, um den Zugang zu ärztlicher Versorgung für gesetzlich Versicherte zu verbessern.
Die Ärzte in der Praxis baier.und.kurth bieten alle mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde an. Die Sprechzeiten finden täglich statt, die genauen Zeiten variieren jedoch von Tag zu Tag und von Arzt zu Arzt (meist sind sie um die Mittagszeit am Ende der Vormittagssprechstunde oder am Anfang der Nachmittagssprechstunde).
Sie können sich jeden morgen ab 7:45 in ein virtuelles Wartezimmer eintragen und sehen dann, wann an diesem Tag die Sprechzeit ist. Während der offenen Sprechstunde erfolgt die Behandlung in der Reihenfolge des Erscheinens und je nach medizinischer Dringlichkeit. Die Anzahl der Patienten, die in einer Stunde behandelt werden können sind begrenzt! Für Patienten, die sich ins virtuelle Wartezimmer eingetragen habe garantieren wir, dass sie ein Gespräch bekommen, es kann jedoch zu Wartezeiten kommen.
Was sind HAFA und TSS Termine?
Entsprechend einer gesetzlichen Verpflichtung bieten wir für Patienten und Patientinnen, bei denen Hausärzte eine Dringlichkeit der Behandlung festgestellt haben, kurzfristige Neuvorstellungstermine an. Das bedeutet leider auch, dass die Kapazität für Neuvorstellungstermine ohne Dringlichkeit noch weiter abgenommen hat.
HAFA steht für Hausarztvermittlungsfall. Das bedeutet: Ihre Hausarztärztin hat Ihnen kurzfristig einen Termin in unserer Facharztpraxis vermittelt.
In diesem Fall benötigen wir von Ihnen:
- eine Überweisung mit dem Vermerk „HAFA“ oder „Hausarztvermittlungsfall“
- sowie das genaue Datum und die Uhrzeit des vermittelten Termins
TSS steht für Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Wenn Sie über die 116 117 oder das Online-Portal der Terminservicestelle einen Termin in unserer Praxis erhalten haben, handelt es sich um einen sogenannten TSS-Termin.
Auch hier gilt:
Bitte bringen Sie zum Termin eine Überweisung mit dem Vermerk „TSS“ mit, auf der das genaue Datum und die Uhrzeit des vermittelten Termins vermerkt ist.
Wenn bei einem HAFA- oder TSS-Termin keine entsprechende Kennzeichnung auf der Überweisung vorhanden ist oder das Datum/Uhrzeit des vermittelten Termins fehlt, dürfen wir diesen Termin nicht als Vermittlungsfall behandeln.
In diesem Fall können wir Sie leider nur im Rahmen unserer regulären Sprechstundenzeiten behandeln.
Falls Sie unsicher sind, sprechen Sie bitte vorab mit Ihrer Hausarztpraxis oder bringen Sie alle Unterlagen zur Klärung mit.